Tagesarchiv für den 24. Oktober 2008

Gültigkeit von Auslandsreisekrankenversicherungen

Für fast alle Kanada Reisende ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Warum?

  • gesetzlich Versicherte haben keinen Anspruch auf Leistungen in Kanada.
  • privat Versicherte sollten überprüfen, ob in Kanada Leistungsanspruch besteht.
  • Beihilfeberechtigte sollten überprüfen, ob die Beihilfe und die Restkostenversicherung die Leistungen übernehmen.

Die klassische Auslandskrankenversicherung leistet i.a. Regel für Reisen bis zu insgesamt 6 Wochen. Was passiert, wenn die Reise länger als 6 Wochen dauert?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt in Deutschland einige Krankenversicherer, die Auslandskrankenversicherungen für bis zu 5 Jahren Auslandsaufenthalt anbieten. Eine andere Möglichkeit ist eine Versicherung die in Kanada abgeschlossen wird. Hier wurde in Vergangenheit in aller Regel der Versicherungsschutz nach den ersten 6 Wochen vor Ort abgesichert. Kam es in Vergangenheit zum Leistungsfall, weigerten sich viele deutsche Versicherer, den Versicherungsschutz zu gewähren. Begründung: Die Reise war länger als 6 Wochen geplant.

Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein sehr verbraucherfreundliches Urteil (IV ZR 136/06) gesprochen, und damit Klarheit geschaffen.

Zusammenfassend kann man sagen: Selbst bei einer länger als sechs Wochen geplanten oder andauernden Reise, besteht bei Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, in den ersten 6 Wochen Versicherungsschutz.

via: reise-tipp-blog: Interessantes Urteil zur Auslandskrankenversicherung

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